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Spessartstr. 28
63825 Sommerkahl
AGB's

1.        Allgemeines:

a)        Diese Bedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde oder nicht ausdrücklich widersprochen wurde oder die Lieferung rügelos ausgeführt wurde.

b)        Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch Erteilung seines Auftrages an.

 

2.        Vertragsabschluss:

a)        Unsere Angebote sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, freibleibend.

Erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns gilt eine Bestellung als angenommen. Dabei ist allein der Text unserer Auftragsbestätigung maßgebend.

b)        Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstige Angaben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3.        Lieferzeiten:

a)       Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde sind Lieferzeiten, die von uns in der Auftragsbestätigung angegeben wurde, unverbindlich.

b)        Vereinbarte Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei unabwendbaren und unvorhergesehenen Ereignissen sowie bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse erst bei einem bereits bestehenden Verzug eintreten.

c)        Eine vorzeitige bzw. eine Teil-Lieferung behalten wir uns ausdrücklich vor.

d)        Verzögert sich der Versand bei uns bestellter Ware auf Wunsch des Kunden, so hat dieser dadurch evtl. entstehende Mehrkosten zu tragen.

e)        Für den Fall, dass ein durch uns zu vertretener Lieferverzug eintritt, ist der Kunde verpflichtet uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird dieser Nachfrist durch unser Verschulden versäumt ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden jedoch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverschuldung zu.

f)         An die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen sind wir nur im Falle der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, gebunden.

 

4.        Preise/Zahlungsbedingungen:

a)       Sämtliche Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich ab Sommerkahl und schließen Verpackung, Versicherung etc. nicht ein. Den Preisen wird sodann noch die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.

b)       Bei Aufträgen mit einem Rechnungswert ab 2.000,00 € ist ein Drittel des Kaufpreises bereits bei Zugang unserer Auftragsbestätigung ohne Abzug zahlbar.

c)        Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur bei unbestrittenen oder festgestellten Forderungen zu. In diesem Falle ist er auch zur Zurückbehaltung befugt. Weiter ist der Kunde zur Zurückbehaltung befugt, wenn der Grund hierfür in einem von uns zu vertretenen Mangel der Ware/Lieferung liegt. In diesem Falle darf jedoch das Zurückbehaltungsrecht nur zum Verhältnis der tatsächlich vorhandenen Mängel ausgeübt werden.

d)        Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Bank-, Diskont- oder Einziehungsspesen sind vom Kunden zu tragen. Erfüllung tritt erst nach Gutschrift des jeweiligen Betrages auf unserem Bankkonto ein. Überschreitet der Kunde einen festen Zahlungstermin, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% p.a. über dem aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbarn (EZB) ab Fälligkeit zu berechnen, mindestens jedoch die von unserer Bank üblicherweise berechneten Sollzinsen.

Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

e)        Bei Infragestellung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zurückzuhalten und entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Sollte der Kunden diesem Sicherheitsverlangen innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

5.        Gefahrübergang:

a)        Bei Versendung der durch den Kunden bestellten Ware geht die Gefahr ab Werksversendung auf den Kunde über; bei Auslieferung durch uns ab Übergabe

b)        Der Kunde ist verpflichtet, uns Transportschäden, die durch uns zu vertreten sind, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

c)        Eine Versendung erfolgt grundsätzlich für Rechnung und auf Gefahr des Kunden.

d)        Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

 

6.        Rücksendung:

Eventuelle Rücksendungen werden nur nach vorheriger Rücksprache und bei Franko-Anlieferung angenommen.

 

7.        Gewährleistung:

a)       Eine Haftung unsererseits für Mängel wird insoweit begründet, als dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich innerhalb angemessener Frist ausbessern. Die Ausbesserung können wir sowohl durch Nachbesserung als auch durch Lieferung eines Ersatzteiles nachkommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler der Ware selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen.

b)        Bleiben bis zu 3 Nachbesserungsversuche unsererseits ohne Erfolg oder sind wir zur Mängelbeseitigung nicht in der Lage oder nicht bereit, verzögert sich die Mängelbeseitigung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus, so hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit unsere Verpflichtung zu Mängelbeseitigung -sei es durch die Lieferung eines Ersatzteiles- schuldhaft verletzt wird, kann der Kunde unter Ausschluss weitergehender Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

c)        Der Kunde hat erkennbare Mängel umgehend nach Empfang der Ware schriftlich spezifiziert zu rügen: später auftretende Mängel sind ebenfalls nach Entdeckung dieser unverzüglich schriftlich spezifiziert an uns zu rügen.

d)      Weitergehende Ansprüche, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art, dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche, gleich aus Rechtsgrund, bestehen nicht und können vom Kunden nicht geltend gemacht werden.

e)      Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, deliktischer Haftung, Unmöglichkeit und Unvermögen, Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

f)         Nach Weiterversand der Ware durch den Kunden oder nach Einbau oder Umarbeitung sind Beanstandungen nicht mehr zulässig.

g)        Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Gefahrübergang. Werden von uns ersatzweise Teile geliefert, so rechnet sich die Frist ab Einbau beim Kunden. Schadensersatzansprüche, sofern sie nach diesen Bedingungen dem Kunden zustehen, verjähren ebenfalls innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrübergang bzw. ab Einbau.

 

8.        Kundendienst:

a)        Wir haben einen Kundendienst für die Überprüfung, Wartung und Instanthaltung von Brandschutzeinrichtungen, welcher diese Geräte/Anlagen auf ihre Einsatzbereitschaft hin prüft.

b)        Eine Prüfpflicht trifft uns nur, wenn ein Prüfvertrag abgeschlossen wurde.

c)        Für jede von unseren Kundendienstmitarbeitern durchgeführte Prüfung gilt, soweit nichts abweichendes bestimmt wurde, folgendes:

Nach der Prüfung bestätigt der Kundendienstmitarbeiter die Einsatzbereitschaft auf den an den Geräten befindlichen Prüfnachweisen.

Die Prüfgebühren werden besonders vereinbart. Füll- oder Treibmittel und Ersatzteile werden nach Listenpreis berechnet.

d)        Wir ersetzen kostenlos die Teile oder führen Nachbesserungen aus, wenn die in der Prüfbescheinigung aufgeführten Geräte/Anlagen nach Ausstellung der Kontrollunterlagen nachweisbar infolge eines vom Prüfer schuldhaft übersehenen Umstandes schadhaft werden oder nicht bzw. mangelhaft funktionieren. Ist die Nachbesserung unmöglich oder wird sie von uns nicht binnen angemessener Frist vorgenommen, kann der Kunde vom Prüf- und Instandhaltungsvertrag zurücktreten.

e)       Jegliche Haftung ist ausgeschlossen, wenn uns der Mangel nicht unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitgeteilt wird, wenn das Gerät/die Anlage zu irgendeiner Zeit durch andere als unsere (durch Lichtbildausweis versehende) Kundendienstmitarbeiter überprüft/behandelt worden sind, wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften für die Geräte oder Füllung bzw. Zubehör nicht beachtet worden sind. Während der Gewährleistungsfrist erlischt in diesen Fällen unsere Gewährleistung.

 

9.        Eigentumsvorbehalt:

a)       Bis zur Tilgung aller Ansprüche aus unserer Geschäftsver-bindung mit dem Kunden, insbesondere bis zur vollständigen Begleichung der Gesamtforderung, bleibt uns das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen.

b)       Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, wenn er hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nicht in Verzug ist. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Fakturawertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder der Weiterverarbeitung gegen den Abnehmer/Dritten erwachsen. Der Kunde wird widerruflich dazu ermächtigt, diese Forderungen auch nach deren Abtretung in eigenem Namen aber auf unsere Rechnung einzuziehen.

c)       Im Falle des Zahlungsverzuges unsers Kunden sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen.

In diesem Falle können wir den Kunden gegenüber verlangen, dass dieser uns die abgetretene Forderung, deren Bestand, deren Schuldner sowie alle erforderlichen Angaben bekannt gibt und die dazugehörigen Unterlagen herausgibt.

Ferner ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, dem Schuldner die Abtretung schriftlich anzuzeigen.

d)        Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

e)       Wir können bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug die Ware zurücknehmen. Eine Ausübung eines uns etwaig zustehenden Rücktrittsrechtes oder eine diesbezügliche Erklärung liegt darin jedoch nicht; diese liegt nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

 10.     Erfüllungsort

a)        Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Sommerkahl.

b)       Die Parteien vereinbarten als Gerichtsstand Alzenau/Aschaffenburg. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus dem Mahnverfahren sowie auch für Wechsel- und Scheckgeschäfte. Dabei können wir nach Wahl unseren Kunden auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagen.

c)        Für vertragliche Beziehungen gilt ausschließlich Deutsches Recht.

 

11.     Sonstiges:

a)       Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit. Für eine der Unwirksamkeit entsprechenden Lücke ist eine anderweitige entsprechende Regelung zu treffen.

b)       Tritt der Kunde aus einem von uns nicht zu vertretenden Grunde von dem Vertrag zurück, sind wir berechtigt, zur Deckung der bis dahin entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns als Schadensersatzpauschale einen Betrag in Höhe von mindesten 20% der Gesamtauftragssumme zu fordern.

Es sei denn, der Besteller führt den Nachweis, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

 

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